Falsche Angaben: Ex-Polizist verliert Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen
2025-01-07

HNA
Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Südniedersachsen hat wegen arglistiger Täuschung seiner Versicherung und falscher Angaben zu seinem Gesundheitszustand keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Versicherungsbranche und unterstreicht die Bedeutung von ehrlichen Angaben bei der Antragstellung. Die Entscheidung zeigt, dass Betrug und Täuschung konsequente Folgen nach sich ziehen. Versicherungsnehmer sollten sich daher immer an die Wahrheit halten, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden. Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsbetrug, Gesundheitszustand