Gerichtsurteil: ZDF-Satire über Ex-BSI-Chef Schönbohm teilweise unzulässig
2024-12-19
Berliner Zeitung
Das Landgericht München hat die Berichterstattung der ZDF-Satiresendung "ZDF Magazin Royale" über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm als teilweise unzulässig beurteilt. Das Gericht hat entschieden, dass bestimmte Aussagen nicht verbreitet werden dürfen. Die Entscheidung ist ein Rückschlag für den Satiriker Jan Böhmermann. Die ZDF-Sendung hatte über die Tätigkeit von Schönbohm berichtet und ihn in die Kritik gezogen. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Grenzen der Satire und der Meinungsfreiheit im Internet und in den Medien streng geprüft werden. Die Berichterstattung über Prominente und Politiker ist somit ein beliebtes Thema in den sozialen Medien und Nachrichten